Häufig ist es für Arbeitsplatzwechsel, bei denen der neue Mitarbeiter auch seinen Wohnort verändern muß nötig, auch ein informatives Gespräch mit seiner Familie zu führen. Hier helfen wir ebenfalls gerne weiter, wenn es konkret um die Beschaffung von Wohnraum, um Fragen des Schulwechsels o.ä. geht.

Übrigens: nach unserer Auffassung besteht das Beratungsverhältnis nach der Besetzung einer Position weiter. Das bedeutet, daß wir sowohl mit Ihnen, dem Auftraggeber, als auch mit Ihrem neuen Mitarbeiter in Kontakt bleiben werden. So können wir Ihnen beispielsweise als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, wenn es kleinere Schwierigkeiten in der Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses geben sollte.

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